Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Dauerstellen Joker Kaderselektion

  1. Joker Kaderselektion bestätigt, dass sie im Besitz der gültigen amtlichen Bewilligungen für sämtliche von ihr angebotenen Dienstleistungen gemäss AVG (Arbeitsvermittlungsgesetz) ist.
     
  2. Joker Kaderselektion übernimmt für Sie die Rekrutierung und Selektion von fest anzustellenden Mitarbeitern/-innen aufgrund klar definierter Aufträge:
    - Evaluieren der Anforderungen
    - Ausarbeiten von Stellenprofilen
    - Texten und Disponieren von Stelleninseraten
    - Vorselektion der Bewerber
    - Vorstellungsgespräche mit den Kandidaten
    - Einholen und Überprüfen von Referenzen
    - Präsentation der Bewerbungsunterlagen
    - Koordination der Vorstellungstermine
    - Individuelle Absagen an nicht geeignete Bewerber

    Folgende besonderen Leistungen sind nicht im Honorar inbegriffen:
    - Graphologische Gutachten
    - Platzieren von Stelleninseraten
    - spezifische Persönlichkeits- bzw. Fachtests
    Diese Dienstleistungen werden nur auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt.
     
  3. Die Basis unserer Dienstleistungen ist das Erfolgsprinzip. Joker Kaderselektion verrechnet Kosten erst nach dem Vertragsabschluss zwischen dem vorgeschlagenen Kandidaten und dem Auftraggeber. Das Honorar berechnet sich nach dem Bruttojahressalär des entsprechenden Kandidaten: 13% vom jährlichen Bruttosalär bis Fr. 120 000.– 15% vom jährlichen Bruttosalär ab 120 001.– (zuzüglich MWST). Das jährliche Bruttosalär versteht sich inklusive 13. Monatssalär, Gratifikation, Spesen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Boni usw.
     
  4. Für die Erteilung eines Rekrutierungsmandats wird ein Pauschalhonorar vereinbart. Die Honorargestaltung teilt sich in 3 Drittel: 1/3 Anzahlung, fällig bei Auftragserteilung – 1/3 bei Präsentation geeigneter Kandidaten/-innen – 1/3 bei Vertragsunterzeichnung. Der Leistungsumfang, die Zahlungskonditionen, die Garantieleistung etc. werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Die Ansprache potenzieller Kandidaten kann auf verschiedenen Kanälen wie z. B. Zeitungsinserate, Internet, Datenbank, persönliches Beziehungsnetz des Beraters etc. erfolgen. Das Texten und Disponieren der Inserate in den von Ihnen gewünschten Medien sowie die Kontrolle und die Abrechnung des Auftrages sind Bestandteil des Mandates. Die Kosten für die Zeitungs- und/oder Internetinserate verrechnen wir Ihnen zu unseren Selbstkosten.
     
  5. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsabschluss, zahlbar innert 20 Tagen, rein netto.
     
  6. Im Rahmen der festen Anstellung werden dem Kundenunternehmen folgende Prozentsätze rückerstattet, wenn ein Bewerber das Kundenunternehmen verlässt. Massgebend ist der letzte geleistete Arbeitstag. Diese Rückvergütung ist Gegenstand einer Gutschrift oder Rückzahlung: 
     
  7. Der Kunde gewährt uns während der Dauer eines Jahres, seit der ersten Präsentation eines Bewerbers, einen Kundenschutz. Er schuldet unsere Honorare in vollem Umfang, wenn innert der genannten Zeitspanne ein Anstellungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Bewerber zustande kommt.
     
  8. Die Geschäftsbedingungen treten bei Auftragserteilung in Kraft.
     
  9. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand das Domizil der Joker Kaderselektion vereinbart.

Januar 2016

Hauptsitz und Backoffice

Löwenstrasse 65, 8001 Zürich
Bundesstrasse 5, 6300 Zug
Telefon 058 316 05 05
info@jokerkaderselektion.ch

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